Arbeitsverwaltungen
Arbeitsverwaltungen
Unter Arbeitsverwaltungen befinden sich alle Institutionen, die sich um Arbeitssuchende und Arbeitslose kümmern.
Seit Einführung des Arbeitslosengeldes II (im Volksmund Hartz IV), sind das nicht nur die Arbeitsagenturen sondern auch die Jobcenter.
Die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagenturen für Arbeit sind zuständig für alle Menschen, die Arbeitslosengeld I (die Versicherungsleistung) erhalten. Das SGB III regelt alle Leistungen, die für diese Zielgruppe erbracht werden. Weiterhin können sich alle BürgerInnen, die keine Ansprüche auf Leistung haben, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden und Beratung und Vermittlung in Anspruch nehmen.
Die Bundesagentur für Arbeit ist auch zuständig für die Berufsberatung aller Jugendlichen.
Die Jobcenter (gE-gemeinsame Einrichtung)
Die Jobcenter sind der Zusammenschluss der Agentur für Arbeit und der Kommunen oder Kreise zur Umsetzung des SGB II. Hier werden alle Menschen beraten, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II (steuerfinanzierte Mittel des Bundes und durch die Kreise/Kommunen finanzierte Kosten für Unterkunft) haben. ALG II erhalten all diejenigen, die arbeitsfähig sind und bedürftig sind, d. h. ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Hierzu gehören auch die ehemaligen Sozialhilfeempfänger*innen und ArbeitslosenhilfeemfängerInnen.
Das ALG II umfasst auch die Versorgung der Bedarfsgemeinschaft (Angehörige, Familie) des oder der HilfeempfängerIn. Die Jobcenter sind auch zuständig für Angebote zur Reintegration in den Arbeitsmarkt .
Gemeinsame Einrichtungen gibt es in der Region Starkenburg und in der Stadt Darmstadt.
Die Optionskreise/ -kommunen (zkT-zugelassene kommunale Träger)
Die Optionskreise/-kommunen sind Kreise oder Kommunen, die für die gleiche Zielgruppe wie die gemeinsamen Einrichtungen zuständig sind, allerdings ohne Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Sie übernehmen die Auszahlung des Arbeitslosengeld II als auch die Integration in Arbeit in eigener Zuständigkeit. Diese Form der Umsetzung des SGB II haben der Kreis Bergstraße, der Odenwaldkreis und der Kreis Darmstadt-Dieburg, sowie der Kreis Groß-Gerau gewählt.