Kommunales Jobcenter

Kommunale Jobcenter

Mit der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 wurde die Zuständigkeit für arbeitslose Menschen geändert. Es erfolgte die Einführung des Arbeitslosengeldes II. Dies ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte sowie deren Angehörigen. Das Arbeitslosengeld II löst die ehemalige Sozial- und Arbeitslosenhilfe ab und wird aus Steuermitteln finanziert.

Es regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen ab dem 15. Lebenjahr bis zum maximal 67. Lebensjahr (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie deren Angehörige, soweit diese ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können.

Anders als beim Arbeislosengeld I wird hierbei nicht nur der einzelne Arbeitslose, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft betrachtet.

Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus den Familienangehörigen (auch Partnern, Kinder). Das Arbeitslosengeld II kann ergänzend zu anderen Einkommen oder dem Arbeitslosengeld I bezogen werden. Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihren Eltern leben und das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, beziehen Sozialgeld.

Für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen sieht der Gesetzgeber vor, dass diese unmittelbar nach Antragstellung ein Unterstützungs-Angebot erhalten müssen.

In der Region Südhessen gibt es fünf Landkreise, die die alleinige Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II übernommen haben.

Sie werden auch als Optionskommunen, die "zugelassene kommunale Träger" der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind, bezeichnet.

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