Barrierefreiheit

Bo Südhessen ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich
  • In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich

Begründung PDF Dokumente

Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden.

Für eine barrierefreie Gestaltung sind

  • Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO)
  • Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst.

Ausgenommen davon sind

  • Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen.
  • Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen.

Begründung Videos

  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Begründung animiertes Bildmaterial

  • Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant.
  • Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen.

Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität

  • Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant.
  • Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 0".01.2022 erstellt.
Methodik der Bewertung: Selbstbewertung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
+49 641 303 - 2901
ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de