Kammern
Kammern
Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft, die meist öffentlich-rechtlich und hier wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
Diese Kammern werden auch Standesvertretung oder Standesordnung genannt. Ihr Zuständigkeitsbereich ist der jeweilige Kammerbezirk.
Neben der Erfüllung der ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben fungieren sie als Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Auch besitzen sie Satzungsgewalt, welche personell auf ihre Mitglieder und sachlich auf ihren Aufgabenkreis beschränkt ist. Der Staat hat die Aufsicht (Staatsaufsicht) über die Kammer. Weit überwiegend besteht Zwangsmitgliedschaft.
Zu den Aufgaben der Kammern gehören:
- Ausbildungsberatung
- Abnahme von Prüfungen
- Beratung von Unternehmen und Auszubildenden
- Entwicklung neuer Ausbildungsberufe
- Hilfe bei Praktikums- und Ausbildungssuche
- Patenschaften Schule und Betrieb
- Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildende
- Weiterbildungsangebote für Führungs- und Fachkräfte etc.